DIE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) 

  1. Durch den Vertragsabschluss über den Erwerb eines Tickets erwirbt der Eintrittskarteninhaber das Recht zum Besuch der entsprechenden Veranstaltung nach Maßgabe dieser AGBs.

  2. Der Veranstalter gewährt nur Eintrittskarteninhabern, die durch einen Ticketaufdruck identifizierbar sind, ein Besuchsrecht. Einlass wird nur nach Vorlage eines Ausweisdokuments (Personalausweis/Pass in Verbindung mit der personalisierten Eintrittskarte gewährt.  Der Zutritt erfolgt nach der Maßgabe der zum Veranstaltungszeitpunkt gültigen Infektionsschutzverordnung.

    a) Der Eintrittskarteninhaber verpflichtet sich mit dem Kauf der Eintrittskarte, die Eintrittskarte(n) ausschließlich für private Zwecke zu nutzen.

    b) Gekaufte Eintrittskarten werden grundsätzlich nicht zurückgenommen und nicht ersetzt. Dies gilt für den Fall abhanden gekommener oder zerstörter Eintrittskarten.

    c) Für den Erwerb und die Nutzung der Eintrittskarten gilt ein geschlossenes Vertriebssystem.

    aa.) Dem Erwerber der Eintrittskarte ist es untersagt, Eintrittskarten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters via Internetauktionen, z.B. über "Viagogo,  "ebay" o.ä. zum Verkauf anzubieten.

    bb.) Dem Erwerber der Eintrittskarte ist es untersagt, Eintrittskarten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich und/oder kommerziell, d.h. mit Gewinn, zu veräußern;

    cc.) Dem Erwerber der Eintrittskarte ist es untersagt, die Eintrittskarte zu einem höheren Preis, als den, der in der Eintrittskarte angegeben ist, zu verkaufen.

    dd.) Dem Erwerber der Eintrittskarte ist es untersagt, die Eintrittskarte an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen und/oder bundesweiter Stadionverbote vom Besuch von Sportstadien ausgeschlossen wurden.

    ee.) Dem Erwerber der Eintrittskarte ist es untersagt, die Eintrittskarte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets  weiterzugeben und/oder zu verwenden.

    d) Wiederverkäufer verstoßen gegen diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, wenn sie Eintrittskarten weiterveräußern, die im unlauteren Schleichbezug erworben wurden.

    e) Der Erwerb der Eintrittskarten zwecks Weiterverkaufs ist generell unzulässig.

    f) Eine private Weitergabe der Eintrittskarte aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger persönlicher Verhinderung, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe gemäß den vorstehenden Regelungen vorliegt. Der Zweiterwerber muss in diesem Fall spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eine Namensänderung des Tickets beantragen.

 

  1. Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes wird die Eintrittskarte ungültig.

  2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Veranstaltungstermin zu verlegen. In diesem Fall hat der Erwerber keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.

  3. Im Falle der Absage der Veranstaltung bis zum Vortag des Veranstaltungstermins aufgrund höherer Gewalt, schlechtem Wetter oder mangels genügend Besucher (weniger als die Hälfte der zur Verfügung stehenden Besucherplätze) werden die Eintrittskarten nicht zurückgenommen, noch ersetzt.

  4. Der Veranstalter behält sich Programmänderungen, einschließlich bei Vorverlegung des Veranstaltungsbeginnes, vor. Hieraus erwächst dem Erwerber kein Rücktrittsrecht. Für ungehinderte Sichtbedingungen übernimmt der Veranstalter keine Garantie und auch keine Haftung. Eine Minderung des Eintrittspreises wegen witterungsbedingter oder aus der Topographie des Veranstaltungsortes, folgender Sichtbehinderung ist ausgeschlossen.

  5. Das Mitbringen von Getränken, Glasbehältern, Dosen, PET-Flaschen, Styroporplatten, sperrigen Gegenständen, Fackeln, Waffen, Messern, Feuerwerkskörpern oder ähnlich gefährlichen Gegenständen sowie Tieren, ist untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt ein Verweis vom Veranstaltungsgelände. Der Veranstalter ist berechtigt, dem Erwerber in diesem Fall den Eintritt der Veranstaltung entschädigungslos zu verweigern, falls, der Erwerber diese Gegenstände nicht abgibt oder den Anweisungen des Sicherheitspersonals keine Folge leistet. Eine Rückgabe der Gegenstände erfolgt nicht. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

  6. Alkoholisierte Personen werden am Stadioneingang durch den Sicherheitsdienst entschädigungslos abgewiesen.

  7. Die Haftung des Veranstalters für Sach- und Körperschäden, die sich der Erwerber anlässlich der Veranstaltung zuzieht, ist außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.

  8. Jeder Ticketinhaber willigt ein unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Nutzung und Verwertung seines Bildes oder seiner Stimme in allen vom Veranstalter oder von vom Veranstalter oder einem Mitveranstalter der entsprechenden Veranstaltung autorisierten Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellten Fotografien, Liveübertragungen, Sendungen, und/oder Aufzeichnungen von Bild- und/oder Tonaufnahmen. 

  9. Für den Veranstalter ist die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen eine Selbstverständlichkeit. Der Veranstalter nutzt die Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, z.B.: zur Durchführung des Vertrages oder um Kunden über die Waren oder Dienstleistungen des Veranstalters zu informieren, die deren bestellten Waren oder Dienstleistungen ähnlich sind. Der Kunde kann einer Nutzung oder Übermittlung seiner Daten zu werblichen Zwecken oder Zwecken der Markt- oder Meinungsforschung beim Mitveranstalter jederzeit widersprechen. Über dieses Widerspruchrecht klärt der Veranstalter den Kunden bei jeder werblichen Ansprache erneut auf. Auf sonstige Verwendungszwecke weist der Veranstalter ggf. bei der Datenerhebung hin. Wenn der Kunde der werblichen Verwendung seiner Angaben insgesamt widersprechen möchte, genügt eine Nachricht an: ticket@neujahrsskispringen.de 

  10. Der Besucher parkt sein Kraftfahrzeug gegebenfalls auf eigene Gefahr. Den Hinweisen der Ordnungskräfte muss Folge geleistet werden.

  11. Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände.

  12. Die Eintrittspreise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19%.

  13. Einlasszeiten 31.12/ 10.00 Uhr und 01.01./ 10.00

Presenting Sponsor Vierschanzentournee
Hauptsponsoren Bauhaus
Veltins
Liqui Moly
Hoermann
FIS Sponsoren FIS
Personalshop
Mitsubishi
DSV
Garmisch-Partenkirchen
Viessmann